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auf einen Blick!

  • Brandschutzunterweisungen

    Zu den wiederkehrenden Pflichtunterweisungen im beruflichen Kontext, gehört neben z.B. der Sicherheitsunterweisung oder der Unterweisung von Betriebsanweisungen auch die Unterweisung im Brandschutz. In vielen Unternehmen fehlt die Zeit oder Expertise, diese Schulung selbst durchzuführen.

    Ich biete Ihnen hierzu:

    • Eine regelmäßige, rechtskonforme Unterweisung Ihrer Beschäftigten in Ihrem Hause

    • Nach dem aktuellen Stand der Technik

    • Angepasst auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    • Ansprechend aufbereitet und vorgetragen

    Diese Unterweisung lässt sich Ideal mit der „Praktischen Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern” kombinieren.

  • Brandschutzhelfer (gem. DGUV 205- 023)

    Jedes Unternehmen hat nach ASR A2.3 und DGUV 205-023 eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelferinnen und –Helfern auszubilden, zu benennen und regelmäßig fortzubilden.

    Ich biete Ihnen hierzu:

    • Die Aus- und Fortbildung Ihrer Brandschutzhelferinnen und –helfer als „In-House Schulung“

    • Basierend auf den aktuellen Vorgaben und Inhalten der DGUV

    • Angepasst speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    • Ansprechend aufbereitet und vorgetragen

    • Inklusive der praktischen Übung mit Handfeuerlöschern

  • Umgang mit Handfeuerlöschern

    Eine kleine Verletzung erlaubt die Suche nach einem Ersthelfer oder einem Pflaster. Ein kleines Feuer muss sofort bekämpft werden, oder es gerät in Sekundenschnelle außer Kontrolle.

    Daher ist der wirksamste Schutz von Mensch, Umwelt und Sachwerten eine gut ausgebildete Belegschaft, die schnell und sicher reagieren kann.

    In einer kurzen Unterweisung bei Ihnen vor Ort erlernen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Verhaltensregeln bei Bränden und die Handhabung eines Handfeuerlöschers. Dabei machen sie wichtige Erfahrungen, die ihnen die nötige Sicherheit geben um im Ernstfall besonnen reagieren zu können.

    Geschult wird nach aktuellen rechtlichen Vorschriften mit einem modernen, gasbetriebenen Schulungsgerät mit Wasserlöschern.

  • Notfallübungen

    Alle Betriebsanweisungen und Konzepte zum Umgang mit Notfällen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dies kann betriebsintern im Rahmen der Belegschaft oder gemeinsam mit z.B. der Feuerwehr geschehen. Ich unterstütze Sie bei der Planung, Durchführung und Auswertung einer solchen Übung.

    Geübt werden können:

    • Die Räumung bzw. Evakuierung

    • Verhalten im Brandfall

    • Zusammenarbeit mit öffentlichen Feuerwehren im Ereignisfall

    • Abläufe bei allgemeinen Betriebsstörungen, z.B. Ausfall von Strom oder Wasser

    Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Vorbereitung Ihrer Führungskräfte oder Ihres Führungsstabs im Notfall- /Ereignismanagement durch maßgeschneiderte Schulungen.

  • Beratung in Fragen des VB

    Fehlt es Ihnen an Zeit, Gelegenheit und Fachwissen, die notwendigen Dokumente im vorbeugenden Brandschutz zu erstellen?

    Gerne unterstütze ich Sie z.B. bei der Erstellung einer Brandschutzordnung (Teil A, B oder C), der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz oder der Auswahl passender Feuerlöscher.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Für Anfragen und weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung!

Torsten Lubenow

Einzelunternehmer

Birkbusch 19 in 23911 Ziethen

info@lubenow-brandschutz.de

0176 - 62597532